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"Der Landesvorstand beschließt, dass ab 2023 alle ordentlichen Mitglieder ab 16 Jahren sowie alle Stammesführungen inkl. Stellvertretungen, alle Schatzmeister*innen, der Landesvorstand, alle festen Gruppenleiter*innen (unabhängig vom Alter) sowie alle, die unter die Trägervereinbahrung Trägervereinbarung des Kreises Storman Stormarn oder die Aufnahmeordnung fallen, ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) einreichen müssen. Die Einsicht des eFZ muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung im Landesbüro eingesehen werden. Nach der Einsichtnahme ist das eFZ drei Jahre gültig, anschließend muss ein neues eFZ eingereicht werden.

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