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Immer wieder kommt es vor, dass sich Interessierte verbindlich zu Landesaktionen bzw. Kursen anmelden, dann aber nicht daran teilnehmen. Die individuellen Gru?nde dafu?r Gründe dafür bieten jedoch keinen
Ersatz fu?r für die Kosten, die z.B. durch Einkauf von Lebensmitteln, Material fu?r für Programm usw. fu?r für den Landesverband als Veranstalter entstehen. Diese Kosten sind u.a. abhängig von der Anzahl der
angemeldeten TeilnehmerInnen und entstehen schon vor der Veranstaltung. Das finanzielle Risiko, das dem Landesverband durch Teilnahmeausfälle entsteht, fällt letztlich auf jedes einzelne Mitglied
zuru?ckzurück, das mit dem Landesanteil seines Mitgliedsbeitrags das Defizit ebensolcher Aktionen und Kurse mitträgt.
In vielen Stämmen ist es u?blichüblich, dass angemeldete Personen, die kurzfristig von der Teilnahme an einer Stammesaktion/Stammesfahrt etc. zuru?cktretenzurücktreten, an den entstandenen Kosten beteiligt werden.
Auf Landesverbandsebene wurde bisher die Kostenregelung bei Ausfällen von TeilnehmerInnen von Aktion zu Aktion unterschiedlich gehandhabt. Um eine höhere Verbindlichkeit zu schaffen und damit Aktionen und Kurse finanziell besser planen zu können, gelten seit dem 11.6.2003 fu?r für alle Kurse, Aktionen und andere Veranstaltungen, die vom Landesverband ausgerichtet werden, die folgenden Regelungen

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Die Voranmeldungen, die vom Stamm/Aufbaugruppe an die LB Training geschickt werden, sind verbindlich. Sollte ein/e gemeldete/r TeilnehmerIn einen Kursplatz erhalten, aber nicht zum Kurs
kommen, wird dem Stamm/Aufbaugruppe eine Ausfallgebu?hr Ausfallgebühr von 25,- Euro pro fälschlich gemeldeten Teilnehmer berechnet.
Fu?r Für Kurse, Aktionen und alle anderen Veranstaltungen (z.B. Landeslager, Stafu?Stafü/Stufentreffen etc.) gilt:

  1. Mit der Anreise ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen.
  2. Abmeldung vor Anmeldeschluss: keine Ausfallgebu?hrAusfallgebühr
  3. Abmeldung nach Anmeldeschluss, aber noch fru?her früher als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn: Ausfallgebu?hr Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Teilnahmebeitrags
  4. Abmeldung innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn: Ausfallgebu?hr Ausfallgebühr in Höhe von 75 % des Teilnahmebeitrags
  5. Ohne Abmeldung nicht bei der Veranstaltung erschienen: Ausfallgebu?hr Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des Teilnahmebeitrags

Die Ausfallgebu?hr Ausfallgebühr wird bei persönlicher Anmeldung dem/der einzelnen TeilnehmerIn, in allen anderen Fällen dem jeweiligen Stamm/Aufbaugruppe in Rechnung gestellt.
Ausnahmen Grundsätzlich keine! Über besonders begru?ndete begründete Ausnahmefälle entscheidet der Landesvorstand oder von ihm dafu?r dafür beauftragte Personen.

Bei Fragen zu diesen Regelungen wendet Euch gerne an das Landesbu?roLandesbüro, Tel. 04102/1722, e-mail buero@bdp-sh-hh.de .