Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Wenn dies nicht länger als drei Jahre her ist und die Einsichtnahme in der MV vermerkt ist, musst du kein neues eFZ einreichen.
Falls du trotzdem eine Aufforderung aus dem Landesbüro erhalten hast, melde dich gerne im Büro.
Du bekommst dann rechtzeitig bevor dein eFZ abläuft eine erneute Aufforderung und Bescheinigung zum einreichen.

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Der BdP darf als Träger der Jugendhilfe keine einschlägig vorbestraften Personen beschäftigen.
Daher wird im Falle einer Eintragung ein Ausschlussverfahren in die Wege geleitet.
Die gesetzlichen Grundlagen findest du im § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen wende dich gerne an den*die Bildungsreferent*in.
Entweder per Mail an buero@bdp-sh-hh.de.
Oder per Telefon unter04532-2782575 oder +49 159 0862 4036.
Gerne kannst du auch perWhatsApp oder Telegram schreiben.