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Moin Rest-Vorstand. Das hier sind mein ersten Sammlungen für eine öffentliche Seite. Das muss alles noch besser strukturiert und formuliert werden. Und außerdem die entsprechenden Links und pdfs hinzugefügt werden. Aber wenn euch jetzt schon was auffällt, wo ich DInge vergessen oder falsch dargestellt hab, dann schreibt es gerne um oder lasst einen Kommentar dazu da. Ich würde es gerne schaffen, das ganze VOR der LV zu veröffentlichen. Sorry nochmal, dass es so lange gedauert hat.

Wir waren bis jetzt zu lasch mit den Erneuerungen der Juleica und haben uns fast keine Nachweise bringen lassen. Viel auf Vertrauensbasis. Daher folgende Überlegungen. Außerdem haben wir uns überlegt wie wir Fälle mit lange abgelaufener Juleica behandeln.

Erneuerung der Juleica Voraussetzungen:


Um eine Juleica zu erhalten, muss eine Reihe an Fähigkeiten erlernt werden. Dazu bieten wir unsere Ausbildungskurse auf Landesebene an und von Zeit zu Zeit auch den erforderten Erste-Hilfe Kurs. Was passiert jedoch, wenn die Juleica nach 3 Jahren abgelaufen ist? Erneuern natürlich! Aber das geht nicht einfach so! Es muss nachgewiesen werden, dass man sich in den drei Jahren auch fortgebildet hat, um die Standards in der Jugendarbeit weiterhin hoch zu halten.

Diese Vorgabe kann unteranderem in den "Empfehlungen zu den Juleica Richtlinien" vom Landesjugendring Schleswig-Holstein nachgelesen werden.

https://ljrsh.de/assets/Uploads/Empfehlungen-zu-den-Juleica-Richtlinien-2015-Stand-9-15.pdf

Wir möchten uns als Landesverband gerne an diesen Empfehlungen orientieren und für die Erneuerung der Juleica von euch die entsprechenden Nachweise einfordern. Der Nachweis ist eine Bringschuld von eurer Seite. Das bedeutet: Ihr müsst uns zeigen können, dass ihr diese Fortbildungen tatsächlich absolviert habt.


Voraussetzungen zur Erneuerung der Juleica:

  • An den Empfehlungen zu den Juleica Richtlinien vom LJR SH orientiertAn die Richtlinien des Landesjugendrings angepasst (Auf der Wikiseite mit Verlinken /pdf einfügen)
  • Innerhalb von 3 Jahren müssen 8 Stunden (10 Einheiten à 45 min) absolviert werden
  • Für Erneuerung ist Nachweis dieser Einheiten erforderlich
  • Erneuter Erste Hilfe Kurs (9 Einheiten) zählt, ist aber nicht allein ausreichend und muss ergänzt werden, da sonst eine Einheit fehlt.


Was gilt als Fortbildung?

  • Erneuter Erste Hilfe Kurse-Hilfe Kurs (9 Einheiten, ist aber nicht allein ausreichend und muss ergänzt werden, da sonst eine Einheit fehlt)
  • BdP Workshops und , Seminare und Teestuben zu Themen aus der den LJR RichtlinieEmpfehlungen
  • Externe Fortbildungen zu Themen aus der den LJR Richtlinie Empfehlungen (zB vom LJR, KjRKJR, AHP, etc.)X

Was zählt nicht?

  • Selber Teamen / Workshops geben : zählt nicht. Es ist keine Fortbildung, wenn man es schon so gut kann, dass man es weiter vermitteltsein vorhandenen Wissen an Andere vermittelt.

Zu beachten:

  • Bei mehrmaliger Erneuerung ist es wünschenswert, dass mit den besuchten Fortbildungen neue Themenfelder abgedeckt werden. Es ist aber keine Voraussetzung.

Übergangzeit. Welche unser alten Veranstaltungen lassen wir durchgehen?

  • Altes S3
  • Alte LV
  • X

Nachweis von unseren Veranstaltungen:

  • Wir führen konkrete Teilnehmerlisten, die wir gut einsehbar (digital) verwahren
  • Wir geben Bescheinigungen raus

Externe Veranstaltungen:

  • Auf unseren eigenen Veranstaltungen führen wir seit der Landesversammlung 2023 Teilnehmendenlisten. In diesen können wir eure Teilnahme nachgucken, wenn ihr die Veranstaltung angebt in eurem Erneuerungsantrag.
  • Für externe Fortbildungen benötigen wir einen Nachweis mit spezifischen Angaben (Name, Veranstaltung, Länge der Veranstaltung (Stunden), Thema, Veranstalter mit Unterschrift)
  • Wenn solche Nachweise vom Veranstalter nicht ausgegeben werden, können wir einen Vordruck zur Verfügung stellen. Dieser kann dann vom Veranstalter ausgefüllt werden.

Sonderfälle:

  • Was ist mit
  • Wir haben einen Zettel, den an zu externen Veranstaltungen mitnehmen kann, um sie sich bescheinigen zu lassen
  • Was sollte auf Bescheinigungen von extern mindestens vermerkt sein?
  • Was ist mit Sonderfällen, wie Fortbildungen in der Uni/Schule, die eh zur Ausbildung und Studium dazu gehören. Zählen wir das?? In diesen Fällen möchten wir bitten, das als Einzelfall zu besprechen.
  • Bei längerer Unterbrechung nach Ablauf der gültigen Juleica wird den Trägern empfohlen, sich je nach Dauer der Unterbrechung weitere Fortbildungseinheiten nachweisen zu lassen. Eine Möglichkeit besteht z.B. darin, sich pro unterbrochenem Jahr 3-4 zusätzliche Schulungseinheiten Nachweisen zu lassen; dies entspricht anteilig den 10 Schulungseinheiten, die nach 3 Jahren bei einer Neubeantragung der Juleica nachzuweisen sind.

Ansonsten sind wir immer zu Gesprächen bereit. Aber die Nachweispflicht, lassen wir nicht wegfallen.