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"Der Landesvorstand beschließt, dass ab 2023 alle ordentlichen Mitglieder ab 16 Jahren sowie alle Stammesführungen inkl. Stellvertretungen, alle Schatzmeister*innen, der Landesvorstand, alle festen Gruppenleiter*innen (unabhängig vom Alter) sowie alle, die unter die Trägervereinbahrung Trägervereinbarung des Kreises Storman Stormarn oder die Aufnahmeordnung fallen, ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) einreichen müssen. Die Einsicht des eFZ muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung im Landesbüro eingesehen werden. Nach der Einsichtnahme ist das eFZ drei Jahre gültig, anschließend muss ein neues eFZ eingereicht werden.

Nach Aufforderung durch den Landesverband zum Einreichen des eFZ muss dieses innerhalb von drei Monaten beim Landesbüro eingereicht werden."

Wie beantrage ich ein erweitertes Führungszeugnis?

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Was steht in einem eFZ?

Das eFZ erfasst außschließlich Taten in Zusammenhang mit Kinder- und Jugendschutz.
Hier werden auch geringfügige Verurteilungen und Vorstrafen aufgeführt, die in einem normalen Führungszeugnis nicht berücksichtig werden.
Alle andere Taten, außerhalb des Kinder- und Jugendschutzes finden keine Benennung.

Weitere Infos findet ihr hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Inland/Inland_node.html

Wie läuft die Einsichtnahme ab?

Nachdem du dein eFZ an das Landesbüro geschickt hast, wird es von unserer*m Bildungsreferent*in oder einer beauftragten Person durch den Vorstand eingesehen.
Anschließend wird in der Mitgliederverwaltung vermerkt, das dein erweitertes Führungszeugnis eingesehen wurde und keine Einträge vorhanden sind.
Dazu wird vermerkt, wann der eFZ ausgestellt und wann eingesehen worden ist.
Über die Mitgliederverwaltung kann dir anschleißend auch eine Bescheinigung über die Einsichtnahme ausgestellt werden.

Danach wir das erweiterte Führungszeugnis vernichtet, wenn du es nicht ausdrücklich zurück haben möchtest.

Was passiert, wenn ein Eintrag im eFZ vorhanden ist?

Der BdP darf als Träger der Jugendhilfe keine einschlägig vorbestraften Personen beschäftigen, die wegen Delikten im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendschutz verurteilt wurden.

Daher wird im Falle einer Eintragung ein Ausschlussverfahren in die Wege geleitet.
Die gesetzlichen Grundlagen findest du im § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.

Wurden bisher keine eFZs eingesehen?

Doch, bisher wurden auch eFZs eingesehen.
Es gibt eine Trägervereinbarung mit dem Land Schleswig-Holstein.
Diese ist auch für uns als eingetragener Verein verpflichtend.

Bisher mussten und müssen auch weiterhin alle Personen im Landesvorstand, Stammesführungen, die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Gruppenleitungen ein eFZs einreichen.
Desweiteren gibt es seit 2020 einen Bundesvorstandsbeschluss, dass alle Teamenden auf Bundesaktionen im Vorfeld ein eFZ eingereicht haben müssen.
Dies haben im Zusammenhang mit dem Bundeslager 2022 bereits rund 60 Leute aus unseren Landesverband gemacht.

Außerdem müssen alle Personen, die mit über 18 Jahren in den BdP eintreten wollen ein eFZ vorlegen.

Ich habe einen Brief wegen der Einsichtnahme erhalten, falle aber in keine der genannten Kategorien. Was soll ich tun?

Schreibe bitte eine E-Mail an buero@bdp-sh-hh.de mit deinem Anliegen. Die Liste der Menschen wurde automatisch erstellt.
Es könnte passiert sein, dass Eintragungen in der Mitgliederverwaltung nicht aktuellen sind oder dass uns einfach etwas durchgerutscht ist. Davon sind auf Grund der Struktur der MV besonders fördernde Mitglieder betroffen.
Bitte melde dich einmal per E-Mail, damit wir das prüfen können.

Ich bin zwar noch ordentliches Mitglied, bin aber nicht mehr aktiv. Muss ich trotzdem ein eFZ vorlegen?

Ja, solange du ordentliches Mitglied bist, muss ein eFZ vorgelegt werden. Ordentliche Mitglieder haben sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht und nehmen potentiell an unseren Aktionen Teil.
Wenn wir anfangen Ausnahmen für manche zu machen, wird es schwierig die Grenze zu ziehen.

Zum Glück gibt es in unserer Vereinsstruktur eine eindeutige Grenze und zwar die fördernde Mitgliedschaft. Diese Mitglieder haben kein Wahlrecht und sind lediglich zur finanziellen Unterstützung Teil des Vereins.
Wenn du weiterhin nicht planst aktiv zu sein, ist die Umwandlung deiner Mitgliedschaft vielleicht eine gute Option.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen wende dich gerne an den*die Bildungsreferent*in.
Entweder per Mail an buero@bdp-sh-hh.de.
Oder per Telefon unter04532-2782575 oder +49 159 0862 4036.
Gerne kannst du auch perWhatsApp oder Telegram schreiben.