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Beschluss:

Der Landesvorstand hat, nach Gesprächen mit den Stämmen auf dem S3-Treffen 2022, eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis beschlossen.

Der Beschluss lautet:

"Der Landesvorstand beschließt, dass ab 2023 alle ordentlichen Mitglieder ab 16 Jahren sowie alle Stammesführungen inkl. Stellvertretungen, alle Schatzmeister*innen, der Landesvorstand, alle festen Gruppenleiter*innen (unabhängig vom Alter) sowie alle, die unter die Trägervereinbahrung des Kreises Storman oder die Aufnahmeordnung fallen, ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) einreichen müssen. Die Einsicht des eFZ muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung im Landesbüro eingesehen werden. Nach der Einsichtnahme ist das eFZ drei Jahre gültig, anschließend muss ein neues eFZ eingereicht werden.

Nach Aufforderung durch den Landesverband zum Einreichen des eFZ muss dieses innerhalb von drei Monaten beim Landesbüro eingereicht werden.

Wie beantrage ich ein erweitertes Führungszeugnis?

Grundsätzlich:

Die Beantragung eines erweiteren Führungszeugnis kostet normalerweise Geld.
Da du dies jedoch für deine ehrenamtliche Arbeit brauchst, bist du von diesen Kosten befreit.
Die Bescheinigung für die Gebührenbefreiung liegt dem Brief bei.
Damit kannst du sowohl online als auch in Präsenz kostenlos ein eFZ beantragen.

Online:

Am einfachsten kannst du das Dokument online über die Website fuehrungszeugnis.bund.de beantragen.
Dafür benötigst du ein Personalausweis mit
aktivierter Onlinefunktion und einem NFC-fähigen Handy.
Dann geht
die Beantragung innerhalb weniger Minuten und das eFZ wird dir anschließend nach Hause geschickt. 

Bei der Behörde:

Du kannst dein Führungszeugnis auch bei einer Behörde (Gemeinde/Bezirk/Amt) in Präsenz beantragen.
Gucke dafür am besten online, wie es in deinem zuständigen Amt gehandhabt wird.
Teilweise braucht man hierfür Termine, teilweise kann man auch einfach so vorbei gehen.

Ich habe bereits ein eFZ - Kann ich dies einfach einreichen?

Falls du bereits ein eFZ, welches nicht älter als drei Monate ist, vorliegen hast, kannst du uns dies gerne zuschicken und musst kein neues beantragen.

Ich habe bereits ein eFZ beim LV oder Bund eingereicht - muss ich dies jetzt nochmal tun?

Wenn dies nicht länger als drei Jahre her ist und die Einsichtnahme in der MV vermerkt ist, musst du kein neues eFZ einreichen.
Falls du trotzdem eine Aufforderung aus dem Landesbüro erhalten hast, melde dich gerne im Büro.
Du bekommst dann rechtzeitig bevor dein eFZ abläuft eine erneute Aufforderung und Bescheinigung zum einreichen.

Warum überhaupt eine Einsichtnahme ins eFZ?

Die Themen Kinderschutz und Prävention finden immer mehr Platz und sind daher auch im BdP sehr präsent.
Wir erachten das Thema aufgrund unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen als für uns besonders relevant.
Neben der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Projekt Echolot, haben wir im Sommer 2022 unser Interventionskonzept neu aufgestellt.
Auf BdP-Bundesebene soll darüber hinaus im Jahr 2023 das ganze Kinderschutzkonzept überarbeitet werden.
So wurden zum Bundeslager 20222 bereits von allen Teamenden die Einsichtnahme in ein eFZ gefordert.

Uns ist bewusst, dass die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis eine minimale Stellschraube im Bereich des Kinderschutzes und der Prävention ist, da es sehr lange dauert, bis ein Eintrag in dieses erfolgt.
Trotzdem möchten wir diese winzige Möglichkeit zum Schutz unser Mitglieder*innen nutzen.
Daneben gibt es jedoch eine Vielzahl von weiteren Möglichkeiten zur Prävention wie beispielweise Präventionsschulungen auf Kursen, für Teamende und Stammesführungen.
Unser Arbeitskreis Intakt beschäftigt sich intensiv mit diesen Themen.

Was steht in einem eFZ?

Das eFZ erfasst außschließlich Taten in Zusammenhang mit Kinder- und Jugendschutz.
Hier werden auch geringfügige Verurteilungen und Vorstrafen aufgeführt, die in einem normalen Führungszeugnis nicht berücksichtig werden.
Alle andere Taten, außerhalb des Kinder- und Jugendschutzes finden keine Benennung.

Weitere Infos findet ihr hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Inland/Inland_node.html

Was passiert, wenn ein Eintrag im eFZ vorhanden ist?

Der BdP darf als Träger der Jugendhilfe keine einschlägig vorbestraften Personen beschäftigen.
Daher wird im Falle einer Eintragung ein Ausschlussverfahren in die Wege geleitet.
Die gesetzlichen Grundlagen findest du im § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen wende dich gerne an den*die Bildungsreferent*in.
Entweder per Mail an buero@bdp-sh-hh.de.
Oder per Telefon unter 04532-2782575 oder +49 159 0862 4036.
Gerne kannst du auch perWhatsApp oder Telegram schreiben.

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