Was wird gefördert?

Der EKS-Zuschuss kann nur für Freizeiten ab einer Reisedauer von 7 Tagen beantragt werden. Kürzere Freizeiten können hier leider gemäß der Vorgaben der Behörde nicht berücksichtigt werden. 


Wer wird gefördert?

Bei diesem Zuschuss richtet sich die Förderung nicht an die 'Freizeit als Ganzes' sondern an die einzelnen Teilnehmenden, die sich den Teilnahmebeitrag nicht leisten können.

Dies sind z.B. Teilnehmende, deren Erziehungsberechtigte Bürgergeld oder Wohngeld erhalten. Und auch Kinder und Jugendliche, die woanders als in ihrer Familie untergebracht und betreut werden (Hilfen zur Erziehung - HzE). Aber auch viele Familien mit einem geringen Einkommen können zuschussberechtigt sein. Deshalb sollte den Familien schon in der Ausschreibung oder bei Info-Abenden Mut gemacht werden, sich berechnen zu lassen, ob die Teilnahme ihres Kindes entsprechend zuschussberechtigt ist.

Um den Anspruch der einzelnen Familien zu prüfen, findet eine individuelle Einkommensprüfung statt. Dazu dient das von der Hamburger Behörde stammende Formular zur Prüfung der Zuschussberechtigung. Dieses wird von der antragsstellenden Person ausgefüllt, bei Bedarf unterstützen die Stämme bzw. der Bezirk. Alle Angaben müssen von den Erziehungsberechtigten mit Belegen nachgewiesen werden. Diese dürfen lediglich eingesehen, aber nicht archiviert werden (Datenschutz). An den Bezirk geht nur das Berechnungsformular mit Unterschrift und Stempel des Stammes. Die Einkommensgrenzen sowie der Eltern- bzw. Eigenbeitrag für Anspruchsberechtigte werden jährlich im Merkblatt für Ferienfreizeiten der Stadt Hamburg veröffentlicht.

Pruefung_Zuschussberechtigung_2026_EKSHZE.xlsm


Aushänge/Flyer für Eltern

Es gibt von der Behörde Vorlagen mit verständlichen Infos für die Eltern:

Beantragung / Kontakt

Bitte meldet euch für die Beantragung beim Bezirk, damit wir das Vorgehen absprechen können: bezirk.hamburg@bdp-sh-hh.de

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