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Moin Rest-Vorstand. Das hier sind mein ersten Sammlungen für eine öffentliche Seite. Das muss alles noch besser strukturiert und formuliert werden. Und außerdem die entsprechenden Links und pdfs hinzugefügt werden. Aber wenn euch jetzt schon was auffällt, wo ich DInge vergessen oder falsch dargestellt hab, dann schreibt es gerne um oder lasst einen Kommentar dazu da. Ich würde es gerne schaffen, das ganze VOR der LV zu veröffentlichen. Sorry nochmal, dass es so lange gedauert hat.


Wir waren bis jetzt zu lasch mit den Erneuerungen der Juleica und haben uns fast keine Nachweise bringen lassen. Viel auf Vertrauensbasis. Daher folgende Überlegungen. Außerdem haben wir uns überlegt wie wir Fälle mit lange abgelaufener Juleica behandeln.


Erneuerung der Juleica Voraussetzungen:

  • An die Richtlinien des Landesjugendrings angepasst (Auf der Wikiseite mit Verlinken /pdf einfügen)
  • Innerhalb von 3 Jahren müssen 8 Stunden (10 Einheiten à 45 min) absolviert werden
  • Für Erneuerung ist Nachweis dieser Einheiten erforderlich
  • Erneuter Erste Hilfe Kurs (9 Einheiten) zählt, ist aber nicht allein ausreichend und muss ergänzt werden.


Was gilt als Fortbildung?

  • Erste Hilfe Kurse
  • BdP Workshops und Seminare und Teestuben zu Themen aus der LJR Richtlinie
  • Externe Fortbildungen zu Themen aus der LJR Richtlinie (zB vom LJR, KjR, AHP, etc.)
  • X
  • Selber Teamen / Workshops geben: zählt nicht. Es ist keine Fortbildung, wenn man es schon so gut kann, dass man es weiter vermittelt
  • Bei mehrmaliger Erneuerung ist es wünschenswert, dass mit den besuchten Fortbildungen neue Themenfelder abgedeckt werden. Es ist aber keine Voraussetzung.


Übergangzeit. Welche unser alten Veranstaltungen lassen wir durchgehen?

  • Altes S3
  • Alte LV
  • X


Nachweis von unseren Veranstaltungen:

  • Wir führen konkrete Teilnehmerlisten, die wir gut einsehbar (digital) verwahren
  • Wir geben Bescheinigungen raus


Externe Veranstaltungen:

  • Wir haben einen Zettel, den an zu externen Veranstaltungen mitnehmen kann, um sie sich bescheinigen zu lassen
  • Was sollte auf Bescheinigungen von extern mindestens vermerkt sein?
  • Was ist mit Sonderfällen, wie Fortbildungen in der Uni/Schule, die eh zur Ausbildung und Studium dazu gehören. Zählen wir das?


Bei längerer Unterbrechung nach Ablauf der gültigen Juleica wird den Trägern empfohlen, sich je nach Dauer der Unterbrechung weitere Fortbildungseinheiten nachweisen zu lassen. Eine Möglichkeit besteht z.B. darin, sich pro unterbrochenem Jahr 3-4 zusätzliche Schulungseinheiten Nachweisen zu lassen; dies entspricht anteilig den 10 Schulungseinheiten, die nach 3 Jahren bei einer Neubeantragung der Juleica nachzuweisen sind.

Ansonsten sind wir immer zu Gesprächen bereit. Aber die Nachweispflicht, lassen wir nicht wegfallen.

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