Um eine Juleica zu erhalten, muss eine Reihe an Fähigkeiten erlernt werden. Dazu bieten wir unsere Ausbildungskurse auf Landesebene an und von Zeit zu Zeit auch den geforderten Erste-Hilfe Kurs. Was passiert jedoch, wenn die Juleica nach 3 Jahren abgelaufen ist? Erneuern natürlich! Aber das geht nicht einfach so! Um den Standard unserer Jugendarbeit hoch zu halten, müssen sich die Jugendgruppenleitungen entsprechend fortgebildet haben. Diese Fortbildungen sind zu dokumentieren.

Diese Vorgabe kann unter anderem in den "Empfehlungen zu den Juleica Richtlinien" vom Landesjugendring Schleswig-Holstein nachgelesen werden.

https://ljrsh.de/assets/Uploads/Empfehlungen-zu-den-Juleica-Richtlinien-2015-Stand-9-15.pdf

Wir möchten uns als Landesverband gerne an diesen Empfehlungen orientieren und für die Erneuerung der Juleica von euch die entsprechenden Nachweise einfordern. Der Nachweis ist eine Bringschuld von eurer Seite. Das bedeutet: Ihr müsst uns zeigen können, dass ihr diese Fortbildungen tatsächlich absolviert habt.

Voraussetzungen zur Erneuerung der Juleica

Was gilt als Fortbildung?

Was zählt nicht?

Zu beachten

Sonderfälle

Wir sind gerne zu Gesprächen mit euch bereit, um eine passende Lösung für uns und euch zu finden. Wir können die Nachweispflicht jedoch nicht aussetzen, da wir in diesem Punkt ebenfalls kontrolliert werden.

Euer Vorstand