Sonderurlaub
Du bist ehrenamtlich in einem Hamburger BdP-Stamm aktiv? Dann steht dir Sonderurlaub zu! Und zwar maximal 12 Tage pro Jahr. Diesen zu beantragen ist dein Recht und nur wenn "zwingendes betriebliches Interesse" dem entgegen steht, kann dir der Sonderurlaub verwehrt werden. Der Sonderurlaub soll Jugendgruppenleiter*innen ermöglichen, Fahrten-, Lager- & Seminare zu leiten bzw. zu betreuen, ohne dass diese ihren normalen Erholungsurlaub verwenden müssen. Sonderurlaub kann auch genutzt werden, um Schulungen zu besuchen. Für mehr Infos findest du hier den Gesetzestext zum Sonderurlaub.
Für die Beantragung des Sonderurlaubs müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Gültige Juleica bzw. vorliegender Antrag auf Ausstellung der Juleica
- Der Sonderurlaub muss spätestens 4 Wochen vorher beantragt werden. Besser früher!
Zur Beantragung einfach den Antrag ausfüllen und an den Bezirk schicken. Per Mail möglich? Wir unterschreiben dann den Antrag und leiten ihn an die Behörde weiter. Nach ca. 1-2 Wochen bekommt euer Arbeitgeber dann ein Schreiben, welches bestätigt, dass eure Fahrt die Voraussetzungen für Sonderurlaub erfüllt (Stellungnahme).
Verdienstausfallentschädigung
Der Sonderurlaub ist erst einmal unbezahlt. Jugendleiter*innen, die bereits einen Antrag auf Sonderurlaub nach den oben genannten Kriterien bewilligt bekommen haben, können aber bei der Hamburger Sozialbehörde einen Antrag auf Entschädigung des Verdienstausfalls stellen.
Für maximal 12 Tage Sonderurlaub können zum Zweck der ehrenamtlichen Mitarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit im Jahr erstattet werden:
- die Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung
- der durch den Arbeitgeber in der tatsächlichen Höhe nachgewiesene Verdienstausfall bis maximal 60,00 € pro Sonderurlaubstag.
Der Sonderurlaub kann auf höchstens drei Veranstaltungen im Jahr verteilt werden. Anträge auf Verdienstausfallentschädigung müssen auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bis spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme gestellt werden. Spätester Eingang bei der Behörde ist der 1.12. des laufenden Jahres.
Zur Beantragung auch hier das Formular ausfüllen, bzw. vom Betrieb ausfüllen lassen und dann an den Bezirk schicken. Per Mail möglich? Wir leiten es unterschrieben an die Behörde weiter.