Allgemeine Regelungen

Für alle LV Aktionen gelten grundsätzlich die folgenden Teilnahmebedingungen:

  • Ich versichere durch meine Unterschrift/online Anmeldung, dass ich/meine Tochter/Sohn frei von ansteckenden Krankheiten bin/ist, und dass ich darauf achte, dass dies auch bei Fahrtbeginn der Fall ist.
  • Ich verpflichte mich die Leitung über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die erforderlichen Medikamente mitzugeben und die Leitung darüber zu informieren, ob Medikamente mitgegeben wurden und von welcher Art sie sind.
  • Ich nehme zur Kenntnis, dass ich für die vollen Kosten aufkommen muss, sollte ich/mein Kind wegen groben Verstoßes gegen die Lagerordnung, aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen dringenden Fällen nach Hause geschickt werden müssen.
  • Ich bestätige die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben; unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zur Zurückweisung der Anmeldung führen.
  • Die Anmeldung wird erst nach Zustimmung der Gruppenleiter/Aktionsleitung gültig
  • Pro Anmeldebogen ist nur die Anmeldung einer Person zulässig.

Minderjährige Teilnehmer müssen zur Aktion eine schriftliche Anmeldung mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten mitbringen. Diese werden bei der Aktionsleitung abgegeben (z.B. bei der Abrechnung).

Was passiert, wenn Ihr Euch anmeldet, aber nicht teilnehmt ?

Immer wieder kommt es vor, dass sich Interessierte verbindlich zu Landesaktionen bzw. Kursen anmelden, dann aber nicht daran teilnehmen. Die individuellen Gründe dafür bieten jedoch keinen
Ersatz für die Kosten, die z.B. durch Einkauf von Lebensmitteln, Material für Programm usw. für den Landesverband als Veranstalter entstehen. Diese Kosten sind u.a. abhängig von der Anzahl der
angemeldeten TeilnehmerInnen und entstehen schon vor der Veranstaltung. Das finanzielle Risiko, das dem Landesverband durch Teilnahmeausfälle entsteht, fällt letztlich auf jedes einzelne Mitglied
zurück, das mit dem Landesanteil seines Mitgliedsbeitrags das Defizit ebensolcher Aktionen und Kurse mitträgt.
In vielen Stämmen ist es üblich, dass angemeldete Personen, die kurzfristig von der Teilnahme an einer Stammesaktion/Stammesfahrt etc. zurücktreten, an den entstandenen Kosten beteiligt werden.
Auf Landesverbandsebene wurde bisher die Kostenregelung bei Ausfällen von TeilnehmerInnen von Aktion zu Aktion unterschiedlich gehandhabt. Um eine höhere Verbindlichkeit zu schaffen und damit Aktionen und Kurse finanziell besser planen zu können, gelten seit dem 11.6.2003 für alle Kurse, Aktionen und andere Veranstaltungen, die vom Landesverband ausgerichtet werden, die folgenden Regelungen

Kurse

Die Voranmeldungen, die vom Stamm/Aufbaugruppe an die LB Training geschickt werden, sind verbindlich. Sollte ein/e gemeldete/r TeilnehmerIn einen Kursplatz erhalten, aber nicht zum Kurs
kommen, wird dem Stamm/Aufbaugruppe eine Ausfallgebühr von 25,- Euro pro fälschlich gemeldeten Teilnehmer berechnet.
Für Kurse, Aktionen und alle anderen Veranstaltungen (z.B. Landeslager, Stafü/Stufentreffen etc.) gilt:

  1. Mit der Anreise ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen.
  2. Abmeldung vor Anmeldeschluss: keine Ausfallgebühr
  3. Abmeldung nach Anmeldeschluss, aber noch früher als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn: Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Teilnahmebeitrags
  4. Abmeldung innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn: Ausfallgebühr in Höhe von 75 % des Teilnahmebeitrags
  5. Ohne Abmeldung nicht bei der Veranstaltung erschienen: Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des Teilnahmebeitrags

Die Ausfallgebühr wird bei persönlicher Anmeldung dem/der einzelnen TeilnehmerIn, in allen anderen Fällen dem jeweiligen Stamm/Aufbaugruppe in Rechnung gestellt.
Ausnahmen Grundsätzlich keine! Über besonders begründete Ausnahmefälle entscheidet der Landesvorstand oder von ihm dafür beauftragte Personen.

Bei Fragen zu diesen Regelungen wendet Euch gerne an das Landesbüro, Mobil 01590 8624036 , e-mail buero@bdp-sh-hh.de .

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