- Du brauchst logischerweise eine bestehende Juleica. Die kann vom Bezirk, LV oder einem anderen Träger sein.
- Du hast Nachweise über eine oder mehrere Fortbildungen im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden.
Der Antrag auf Verlängerung (Neu-Ausstellung) soll in der Regel spätestens 18 Monate nach Ablauf der aktuellen Juleica gestellt werden.
Was gilt als Fortbildung?- BdP Workshops, Seminare und Teestuben zu Themen aus den Newsletter Empfehlungen
- Externe Fortbildungen (zB vom LJR, KJR, AHP, etc.)
→ Diese Fortbildungen können auch rein digital absolviert werden, müssen aber in einem Gruppensetting stattfinden und von einer Fachperson angeleitet werden.
Was zählt nicht?- Selber Teamen / Workshops geben zählt nicht. Es ist keine Fortbildung, wenn man sein vorhandenen Wissen an Andere vermittelt.
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