Dein Stamm ist in Schleswig-Holstein? Dann gilt das nicht für dich, hier findest du alle Infos: Juleica


Stämme in Hamburg erhalten ihre Juleicas über den Bezirk.

Juleica-Antrag

Träger für eine Juleica über den Bezirk ist "Bund der Pfadfinder*innen (BdP) Bezirk Hamburg"

Für Juleica-Anträge, welche über den Bezirk gehen, gelten die Landesregelungen von Hamburg.

Der Stammesname steht ggf. bei der Vorschau falsch auf der Juleica - das ist kein Problem und wird beim Genehmigen korrigiert.

FAQs

  • Dein Stamm muss in Hamburg sein.
  • Du musst mindestens 15 Jahre alt sein.
  • Du musst eine Juleica-Ausbildung gemacht haben, z.B. Kurs für Gruppenleitung (KfG), Meutenführung (KfM), Ranger*Rover (KfRR) oder Grundkurs
  • Du musst einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht haben (z.B. den der AHP) und hast den Nachweis dafür.
  • Du brauchst logischerweise eine bestehende Juleica. Die kann vom Bezirk, LV oder einem anderen Träger sein.
  • Du hast Nachweise über eine oder mehrere Fortbildungen im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden.

Der Antrag auf Verlängerung (Neu-Ausstellung) soll in der Regel spätestens 18 Monate nach Ablauf der aktuellen Juleica gestellt werden.


Was gilt als Fortbildung?

  • BdP Workshops, Seminare und Teestuben zu Themen aus den Newsletter Empfehlungen
  • Externe Fortbildungen (zB vom LJR, KJR, AHP, etc.)
    → Diese Fortbildungen können auch rein digital absolviert werden, müssen aber in einem Gruppensetting stattfinden und von einer Fachperson angeleitet werden.

Was zählt nicht?

  • Selber Teamen / Workshops geben zählt nicht. Es ist keine Fortbildung, wenn man sein vorhandenen Wissen an Andere vermittelt.

Ja, grundsätzlich ist das möglich, das normale internetbasierte Antragsverfahren kann aber nicht genutzt werden. Schreib bitte eine Mail an bezirk.hamburg@bdp-sh-hh.de

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