Träger für eine Juleica über den Landesverband ist "BdP Landesverband S.-H./HH"
Wenn dein Stamm im Bezirk Hamburg ist, kannst du deine Juleica auch über den Bezirk machen. Dazu findest du alle Infos hier.
Juleica beantragen
Voraussetzungen für die Juleica
- Teilnahme an einem juleica-fähigen Kurs (KfM, KfG, KfR, Grundkurs oder QUEK)
- Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
- mindestens 16 Jahre alt (Ausnahmen siehe ganz rechts)
Beantragung der Juleica
Du beantragst die Juleica hier. Das geht ganz einfach:
- Profil anlegen
- Antrag ausfüllen und Nachweise hochladen
Beantrage deine Juleica innerhalb von 18 Monaten nach dem Kurs.
Sonderfälle
- noch nicht 16 Jahre alt
- Studium oder Ausbildung mit entsprechenden Inhalten
- keine Zeit auf einen der regulären Kurse zu fahren
Dann melde dich bei unserer Bildungsreferent*in buero@bdp-sh-hh.de
Deine Juleica sollte innerhalb von ein bis zwei Wochen bei dir sein und ist dann drei Jahre gültig.
Juleica verlängern
Voraussetzungen für die Verlängerung
- Deine Juleica ist noch nicht länger als 18 Monate abgelaufen
- Du hast an Fortbildungen mit mindestens 8 Zeitstunden teilgenommen
Sonderfälle
- Wenn du eine Fortbildung bei einem anderen Träger gemacht bist und das nichts mit Pfadfinden zu tun hatte
- Wenn du ein Seminar im Rahmen eines FSJ/FÖJ gemacht hast
- Wenn deine Juleica länger als 18 Monate abgelaufen ist
Dann melde dich bei unserer Bildungsreferent*in (buero@bdp-sh-hh.de)
Was zählt als Fortbildung
- Workshops und manche Teestuben auf Landesversammlungen oder S3 Treffen
- Fortbildungen im Rahmen von Kursvorbereitungstreffen
- Fortbildungen bei anderen Trägern (z.B. LJR, AHP oder KJR)
Was zählt nicht als Fortbildung
- selber Teamen
- Erste-Hilfe-Kurs
- Fortbildungen nur im Selbstlernformat (online)
- Uni-Seminare
- ehrenamtliche Arbeit