...
View file | ||||
---|---|---|---|---|
|
Wer muss eingeladen werden:
- Alle ordentlichen Mitglieder des Stammes
...
Wer darf teilnehmen?
- Die Sitzung ist verbandsöffentlich – d.h. theoretisch jedes BdP Mitglied. Es dürfen aber nur ordentliche Mitglieder Anträge stellen.
...
Wer ist Stimmberechtigt:
- Alle ordentlichen Mitglieder des Stammes – Unabhängig vom Alter!
- Das bedeutet auch: Fördernde Mitglieder haben KEIN Stimmrecht
Wann ist die Stammesvollversammlung beschlussfähig?
- Wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigen Stimmberechtigen anwesend sind!
...
Was ist, wenn weniger Stimmberechtigte anwesend sind?
...
- Grundsätzlich müssen Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit gefasst werden. Also mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigen Personen muss zustimmen.
- Eine 2/3 Zustimmung ist notwendig wenn:
- Satzungen oder Ordnungen beschlossen/geändert werden
- Der Stamm aufgelöst werden soll
- Der Vorstand abgewählt werden soll
...
Wie werden Enthaltungen gezählt:
...
Anforderungen an den Stammesvorstand („Stammesführung“):
...
- Besteht aus: 1 oder 2 Stammesführer*innen, ein oder mehreren Stellvertreter*innen und einem*r Schatzmeister*in
...
- Mindestens 1 Mitglied muss volljährig sein
...
- Wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt - Abweichungen nicht möglich! Aber die Möglichkeit des vorherigen Rücktritts steht jedem Vorstandsmitglied jederzeit zu.
Wie muss dokumentiert werden:
...
- Möglichst
...
- gut (Also ganze Namen und so, dass es auch Nichtanwesende verstehen können)
...
- Tipp: Zwei Protokollant*innen wählen, die möglichst nicht der Stammesführung angehören.
...
- Das Protokoll wird dann von den Protokollant*innen und dem neuen Vorstand unterschrieben und im Folgejahr von der Versammlung abgesegnet.
...
- Das Protokoll bitte nach Fertigstellung (per E-Mail) ans Landesbüro (buero@bdp-sh-hh.de) senden.
...
Weiterführende Informationen
Bundessatzung & Bundesordnung sowie Satzung des Landesverbandes