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Doch, bisher wurden auch eFZs eingesehen.
Es gibt eine Trägervereinbarung mit dem Kreis StormanStormarn.
Diese ist auch für uns als eingetragender eingetragener Verein verpflichtend.

Bisher mussten und müssen auch weiterhin alle Personen im Landesvorstand, Stammesführungen, die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Gruppenleitungen ein eFZs einreichen.
Desweiteren gibt es seit 2020 einen Bundesvorstandsbeschluss, dass alle Teamenden auf Bundesaktionen im Vorfeld ein eFZ eingereicht haben müssen.
Dies haben im Zusammenhang mit dem Bundeslager 2022 bereits rund 60 Leute aus unseren Landesverband gemacht.

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Schreibe bitte eine E-Mail an buero@bdp-sh-hh.de mit deinem Anliegen. Die Liste der Menschen wurde automatisch erstellt.
Es könnte passiert sein, dass Eintragungen in der Mitgliederverwaltung nicht aktuellen sind oder dass uns einfach etwas durchgerutscht ist. Davon sind auf Grund der Struktur der MV besonders fördernde Mitglieder betroffen.
Bitte melde dich einmal per E-Mail, damit wir das prüfen können.

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Ja, solange du ordentliches Mitglied bist, muss ein eFZ vorgelegt werden. Ordentliche Mitglieder haben sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht und nehmen potentiell an unseren Aktionen Teil.
Wenn wir anfangen Ausnahmen für manche zu machen, wird es schwierig die Grenze zu ziehen.

Zum Glück gibt es in unserer Vereinsstruktur eine Grenze und zwar die fördernde Mitgliedschaft. Diese Mitglieder haben kein Wahlrecht und sind lediglich zur finanziellen Unterstützung Teil des Vereins.
Wenn du weiterhin nicht planst aktiv zu sein, ist die Umwandlung deiner Mitgliedschaft vielleicht eine gute Option.

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