Beschluss:

Der Landesvorstand hat, nach Gesprächen mit den Stämmen auf dem S3-Treffen 2022, eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis beschlossen.

Der Beschluss lautet:

"Der Landesvorstand beschließt, dass ab 2023 alle ordentlichen Mitglieder ab 16 Jahren sowie alle Stammesführungen inkl. Stellvertretungen, alle Schatzmeister*innen, der Landesvorstand, alle festen Gruppenleiter*innen (unabhängig vom Alter) sowie alle, die unter die Trägervereinbarung des Kreises Stormarn oder die Aufnahmeordnung fallen, ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) einreichen müssen. Die Einsicht des eFZ muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung im Landesbüro eingesehen werden. Nach der Einsichtnahme ist das eFZ drei Jahre gültig, anschließend muss ein neues eFZ eingereicht werden.

Nach Aufforderung durch den Landesverband zum Einreichen des eFZ muss dieses innerhalb von drei Monaten beim Landesbüro eingereicht werden."

Wie beantrage ich ein erweitertes Führungszeugnis?

Grundsätzlich:

Die Beantragung eines erweiteren Führungszeugnis kostet normalerweise Geld.
Da du dies jedoch für deine ehrenamtliche Arbeit brauchst, bist du von diesen Kosten befreit.
Die Bescheinigung für die Gebührenbefreiung liegt dem Brief bei.
Damit kannst du sowohl online als auch in Präsenz kostenlos ein eFZ beantragen.

Online:

Am einfachsten kannst du das Dokument online über die Website fuehrungszeugnis.bund.de beantragen.
Dafür benötigst du ein Personalausweis mit
aktivierter Onlinefunktion und einem NFC-fähigen Handy.
Dann geht
die Beantragung innerhalb weniger Minuten und das eFZ wird dir anschließend nach Hause geschickt. 

Bei der Behörde:

Du kannst dein Führungszeugnis auch bei einer Behörde (Gemeinde/Bezirk/Amt) in Präsenz beantragen.
Gucke dafür am besten online, wie es in deinem zuständigen Amt gehandhabt wird.
Teilweise braucht man hierfür Termine, teilweise kann man auch einfach so vorbei gehen.

Ich habe bereits ein eFZ - Kann ich dies einfach einreichen?

Falls du bereits ein eFZ, welches nicht älter als drei Monate ist, vorliegen hast, kannst du uns dies gerne zuschicken und musst kein neues beantragen.

Ich habe bereits ein eFZ beim LV oder Bund eingereicht - muss ich dies jetzt nochmal tun?

Wenn dies nicht länger als drei Jahre her ist und die Einsichtnahme in der MV vermerkt ist, musst du kein neues eFZ einreichen.
Falls du trotzdem eine Aufforderung aus dem Landesbüro erhalten hast, melde dich gerne im Büro.
Du bekommst dann rechtzeitig bevor dein eFZ abläuft eine erneute Aufforderung und Bescheinigung zum einreichen.

Warum überhaupt eine Einsichtnahme ins eFZ?

Die Themen Kinderschutz und Prävention finden immer mehr Platz und sind daher auch im BdP sehr präsent.
Wir erachten das Thema aufgrund unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen als für uns besonders relevant.
Neben der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Projekt Echolot, haben wir im Sommer 2022 unser Interventionskonzept neu aufgestellt.
Auf BdP-Bundesebene soll darüber hinaus im Jahr 2023 das ganze Kinderschutzkonzept überarbeitet werden.
So wurden zum Bundeslager 20222 bereits von allen Teamenden die Einsichtnahme in ein eFZ gefordert.

Uns ist bewusst, dass die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis eine minimale Stellschraube im Bereich des Kinderschutzes und der Prävention ist, da es sehr lange dauert, bis ein Eintrag in dieses erfolgt.
Trotzdem möchten wir diese winzige Möglichkeit zum Schutz unser Mitglieder*innen nutzen.
Daneben gibt es jedoch eine Vielzahl von weiteren Möglichkeiten zur Prävention wie beispielweise Präventionsschulungen auf Kursen, für Teamende und Stammesführungen.
Unser Arbeitskreis Intakt beschäftigt sich intensiv mit diesen Themen.

Was steht in einem eFZ?

Das eFZ erfasst Taten in Zusammenhang mit Kinder- und Jugendschutz.
Hier werden auch geringfügige Verurteilungen und Vorstrafen aufgeführt, die in einem normalen Führungszeugnis nicht berücksichtig werden.
Alle andere Taten, außerhalb des Kinder- und Jugendschutzes finden keine Benennung.

Weitere Infos findet ihr hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Inland/Inland_node.html

Wie läuft die Einsichtnahme ab?

Nachdem du dein eFZ an das Landesbüro geschickt hast, wird es von unserer*m Bildungsreferent*in oder einer beauftragten Person durch den Vorstand eingesehen.
Anschließend wird in der Mitgliederverwaltung vermerkt, das dein erweitertes Führungszeugnis eingesehen wurde und keine Einträge vorhanden sind.
Dazu wird vermerkt, wann der eFZ ausgestellt und wann eingesehen worden ist.
Über die Mitgliederverwaltung kann dir anschleißend auch eine Bescheinigung über die Einsichtnahme ausgestellt werden.

Du kannst im Vorfeld selbst entscheiden, ob du dein eFZ nach der Einsichtnahme zurückgeschickt haben möchtest oder dieses vernichtet werden soll.

Was passiert, wenn ein Eintrag im eFZ vorhanden ist?

Der BdP darf als Träger der Jugendhilfe keine Personen beschäftigen, die wegen Delikten im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendschutz verurteilt wurden.

Daher wird im Falle einer Eintragung ein Ausschlussverfahren in die Wege geleitet.
Die gesetzlichen Grundlagen findest du im § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.

Wurden bisher keine eFZs eingesehen?

Doch, bisher wurden auch eFZs eingesehen.
Es gibt eine Trägervereinbarung mit dem Kreis Stormarn.
Diese ist auch für uns als eingetragener Verein verpflichtend.

Bisher mussten und müssen auch weiterhin alle Personen im Landesvorstand, Stammesführungen, die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Gruppenleitungen ein eFZs einreichen.
Desweiteren gibt es seit 2020 einen Bundesvorstandsbeschluss, dass alle Teamenden auf Bundesaktionen im Vorfeld ein eFZ eingereicht haben müssen.
Dies haben im Zusammenhang mit dem Bundeslager 2022 bereits rund 60 Leute aus unseren Landesverband gemacht.

Außerdem müssen alle Personen, die mit über 18 Jahren in den BdP eintreten wollen ein eFZ vorlegen.

Ich habe einen Brief wegen der Einsichtnahme erhalten, falle aber in keine der genannten Kategorien. Was soll ich tun?

Schreibe bitte eine E-Mail an buero@bdp-sh-hh.de mit deinem Anliegen. Die Liste der Menschen wurde automatisch erstellt.
Es könnte passiert sein, dass Eintragungen in der Mitgliederverwaltung nicht aktuellen sind oder dass uns einfach etwas durchgerutscht ist. Davon sind auf Grund der Struktur der MV besonders fördernde Mitglieder betroffen.
Bitte melde dich einmal per E-Mail, damit wir das prüfen können.

Ich bin zwar noch ordentliches Mitglied, bin aber nicht mehr aktiv. Muss ich trotzdem ein eFZ vorlegen?

Ja, solange du ordentliches Mitglied bist, muss ein eFZ vorgelegt werden. Ordentliche Mitglieder haben sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht und nehmen potentiell an unseren Aktionen Teil.
Wenn wir anfangen Ausnahmen für manche zu machen, wird es schwierig die Grenze zu ziehen.

Zum Glück gibt es in unserer Vereinsstruktur eine Grenze und zwar die fördernde Mitgliedschaft. Diese Mitglieder haben kein Wahlrecht und sind lediglich zur finanziellen Unterstützung Teil des Vereins.
Wenn du weiterhin nicht planst aktiv zu sein, ist die Umwandlung deiner Mitgliedschaft vielleicht eine gute Option.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen wende dich gerne an den*die Bildungsreferent*in.
Entweder per Mail an buero@bdp-sh-hh.de.
Oder per Telefon unter 04532-2782575.

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