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Infos vom Kreis Stormarn: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=227

Was ist Sonderurlaub

Sonderurlaub kannst du als Arbeitsnehmer*in bei deinem Arbeitgeber beantragen, um dich bei Veranstaltungen bei uns ehrenamtlich zu engagieren. Dadurch brauchst du keinen Gebrauch von deinem eigentlichen Urlaub machen.
Innerhalb eines Kalenderjahres stehen dir in Hamburg und Schleswig-Holstein 12 Arbeitstage zu, an denen du freigestellt werden kannst.
Einige Arbeitgeber*innen fordern für den von dir eingereichten Antrag auf Sonderurlaub ein Schreiben vom BdP Landesverband. Das Schreiben erhältst du bei der/dem aktuellen Bildungsreferent*in.

Folgende Informationen braucht der/die Bildungsreferent*in, um dir dieses Schreiben auszustellen:

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Folgende Informationen braucht er/sie dafür von dir:

  • Aktuelle Juleica!
  • Deinen vollen Namen
  • Dein Geburtsdatum
  • Deinen Stamm
  • Den Namen der Versanstaltung, bei der du dich ehrenamtlich engagierst.
  • Die Tätigkeit, die du auf der Veranstaltung ausführen wirst
  • Den Zeitraum für den du Sonderurlaub beantragst

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