Infos vom Kreis Stormarn: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=227

Infos vom Landesjugendring Schleswig-Holstein: https://www.ljrsh.de/service/juleica/

Es gibt eine sehr gute Broschüre zu den Möglichkeiten vom Landesjugendring: https://www.ljrsh.de/assets/LJR_Juleica_v07.pdf

Was ist Sonderurlaub

Sonderurlaub kannst du als Arbeitsnehmer*in bei deinem Arbeitgeber beantragen, um dich bei Veranstaltungen bei uns ehrenamtlich zu engagieren. Dadurch brauchst du keinen Gebrauch von deinem eigentlichen Urlaub machen.
Innerhalb eines Kalenderjahres stehen dir in Hamburg und Schleswig-Holstein 12 Arbeitstage zu, an denen du freigestellt werden kannst.
Einige Arbeitgeber*innen fordern für den von dir eingereichten Antrag auf Sonderurlaub ein Schreiben vom BdP Landesverband. Das Schreiben erhältst du bei der/dem aktuellen Bildungsreferent*in.

Folgende Informationen braucht der/die Bildungsreferent*in, um dir dieses Schreiben auszustellen:

  • Deinen vollen Namen
  • Dein Geburtsdatum
  • Deinen Stamm
  • Deine Adresse
  • Seit wann du bei den Pfadis bist (Jahr)
  • Den Namen der Versanstaltung, bei der du dich ehrenamtlich engagierst.
  • Die Tätigkeit, die du auf der Veranstaltung ausführen wirst
  • Den Zeitraum für den du Sonderurlaub beantragst
  • Den Firmennamen deines Arbeitgebers (und ggf. den Namen der Ansprechperson)
  • Die Adresse deines Arbeitgeber/der Firma

Stelle diesen Antrag so früh wie möglich und hole dir die Unterlagen bei der*dem Bildungsreferent*in bis spätestens 4 Wochen bevor die Aktion startet ein!

Per Mail an buero@bdp-sh-hh.de oder per whatsapp/telegram/signal an +49 15908624036 (stand 07/2024).

Was passiert mit meinem Gehalt während des Sonderurlaubs?

In Hamburg und Schleswig-Holstein ist dein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet während des Sonderurlaubs dein Gehalt normal weiter zu zahlen. Er kann für die Tage des Sonderurlaubs dein Gehalt aussetzen.

Dafür kannst du beim Kreis Stormarn, der Kreis, in dem wir als Landesverband sitzen, einen Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall stellen. Diese entscheiden, ob sie dies gewähren, oder nicht.

Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem Kreis vorliegen.

Bevor du den Antrag beim Kreis Stormarn stellst, klär bitte mit deinem Arbeitgeber, ob dieser dein ehrenamtliches Engagement unterstützt und dein Gehalt weiter normal zahlt, oder ob er es aussetzt.

Erstattung auf Verdienstausfall

Für die Erstattung von Verdienstausfall stellst du einen Antrag beim Kreis Stormarn mit folgendem Dokument:

https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/2/20/FreistellungVerdienstausfallAntrag.pdf (stand 07/2024).

Lies dir das Dokument gründlich durch!

Diesen Antrag musst du ausgefüllt an den*die Bildungsreferent*in schicken. Sie*er wird den Absatz "Bestätigung durch den Träger" auf Seite 2 unten ausfüllen und so dein Engagement beim BdP bestätigen. Lass diesen Absatz dafür bitte frei!

Folgende Informationen werden dafür von dir gebraucht:

  • Aktuelle Juleica!
  • Den vorausgefüllten Antrag

Per Mail an buero@bdp-sh-hh.de oder per whatsapp/telegram/signal an +49 15908624036 (stand 07/2024).

Der Kreis meldet sich dann bei dir mit einem Schreiben, ob der Verdienstausfall kompensiert wird.

Nach der Veranstaltung

Melde dich bitte selbstständig nach der Veranstaltung bei dem/der Bildungsreferent*in mit der VD-Nummer vom Schreiben, dass du nach Antragsstellung vom Kreis Stormarn erhalten hast,
sowie dem tatsächlichen Zeitraum, den du bei der Veranstaltung warst.
Der*die BIldungsreferent*in bestätigt dem Kreis Stormarn mit diesen Angaben deine Teilnahme und erst dann erhältst du die Erstattung auf Verdienstausfall.

Per Mail an buero@bdp-sh-hh.de oder per whatsapp/telegram/signal an +49 15908624036 (stand 07/2024).


Fragen?

Melde dich gerne im Landesbüro: per Mail an buero@bdp-sh-hh.de oder per whatsapp/telegram/signal an +49 15908624036


  • Keine Stichwörter