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Die Stiftung Jugendarbeit hat für 2023 ein Sonderprogramm aufgelegt. Jede Jugendgruppe kann einmalig einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 500€ beantragen. Mindestens neun Personen müssen zusammen reisen. Es werden max. 33% der Reisekosten erstattet. Öffentliche Fördermittel sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Weitere Infos unter https://www.stiftung-jugendarbeit.de. (stand Januar 2023)


Mikroförderung für strukturschwache und ländliche Räume

In diesem Fördertopf können wir als Landesverband für euch als Stamm in einem Projekt 2.500 Euro einwerben, die ihr für Materialien oder die Kosten für einen Workshop o.Ä. ausgeben könnt. Ziel des Projektes sollte es sein neue Menschen für euer Ehrenamt zu begeistern oder die bereits vorhandenen Ehrenamtlichen zu motivieren oder fortzubilden. (Wenn ihr selbst genaueres dazu lesen wollt, hier ist der Link: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/) (Stand Januar 2023)

Förderungvon Personen mit JuLeiCas

Die meisten Kreise bieten die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Personen pro Jahr einen Festbetrag als Aufwandsentschädigung (meistens um die 100 Euro) zu beantragen. Wo das beantragt werden kann und wie viel Geld ihr bekommt, ist je nach Kreis unterschiedlich. Wenn ihr mehr dazu wissen wollt, fragt bei eurem Kreisjugendring oder bei uns im Büro nach.

Fahrtenzuschüsse der Kreise und Kommunen

Fast jede Kommune oder Kreis bezuschussen Freizeiten (in unserem Fall Lager und Fahrten) mit einem fest Betrag pro Tag. Die Infos dafür bekommt ihr entweder bei eurer Kommune / Kreis oder wir helfen euch dabei die zu finden.