Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 4 Aktuelle »

Hier findet ihr verschiedene Möglichkeiten für Förderungen:


Stiftung Pfadfinden

Die Stiftung ist quasi der "Förderverein" des BdP´s.
Es gibt für jede Aktion oder jede Situation die passende Förderung. Alles weitere findet ihr hier.


Sonderprogramm Stiftung Jugendarbeit - Fahrkostenrückerstattung 2023

Die Stiftung Jugendarbeit fördert übernimmt für 2023 einmalig einen Fahrkostenzuschuss von bis zu 33% (höchstens 500€).

Alle weiteren Infos und die Möglichkeit zur Beantragung findet ihr hier


Förderverein des Landesverbandes

Der Förderverein des Landesverbandes stellt nicht nur in jedem Jahr die Kursgutscheine zur Verfügung sonder fördert auch sonst gerne Projekte von euch.
Dafür meldet euch per Mail bei Timo Beckmann (foev@bdp-sh-hh.de)


Förderungen für internationale Begegnungen (IB) durch den KJP

Die Förderung durch den Kinder- und Jugendplan erfolgt über den BdP.
Als Grundvorraussetzung muss die beantragende Person oder eine Person die im Antrag mit erwähnt wird auf einem IB-Seminar gewesen sein.
Die Förderungen müssen frühzeitig (spätestens im September der Vorjahres) beim Bundesamt beantragt werden.
Alles weitere dazu findet ihr hier


Förderung von Präventationsmitteln

Die Arbeitsgemeinschaft Hamburger Pfadfinder*innenverbände (AHP) fördert alle Ausgaben, die ihnen in Zusammenhang mit Kinderschutz entstehen, zu 95%.
Alle weiteren Infos dazu findet ihr hier


Förderung von Fahrtkosten

Die Stiftung Jugendarbeit hat für 2023 ein Sonderprogramm aufgelegt. Jede Jugendgruppe kann einmalig einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 500€ beantragen. Mindestens neun Personen müssen zusammen reisen. Es werden max. 33% der Reisekosten erstattet. Öffentliche Fördermittel sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Weitere Infos unter https://www.stiftung-jugendarbeit.de. (stand Januar 2023)


Mikroförderung für strukturschwache und ländliche Räume

In diesem Fördertopf können wir als Landesverband für euch als Stamm in einem Projekt 2.500 Euro einwerben, die ihr für Materialien oder die Kosten für einen Workshop o.Ä. ausgeben könnt. Ziel des Projektes sollte es sein neue Menschen für euer Ehrenamt zu begeistern oder die bereits vorhandenen Ehrenamtlichen zu motivieren oder fortzubilden. (Wenn ihr selbst genaueres dazu lesen wollt, hier ist der Link: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/) (Stand Januar 2023)

Förderungvon Personen mit JuLeiCas

Die meisten Kreise bieten die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Personen pro Jahr einen Festbetrag als Aufwandsentschädigung (meistens um die 100 Euro) zu beantragen. Wo das beantragt werden kann und wie viel Geld ihr bekommt, ist je nach Kreis unterschiedlich. Wenn ihr mehr dazu wissen wollt, fragt bei eurem Kreisjugendring oder bei uns im Büro nach.

Fahrtenzuschüsse der Kreise und Kommunen

Fast jede Kommune oder Kreis bezuschussen Freizeiten (in unserem Fall Lager und Fahrten) mit einem fest Betrag pro Tag. Die Infos dafür bekommt ihr entweder bei eurer Kommune / Kreis oder wir helfen euch dabei die zu finden.





  • Keine Stichwörter