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Dein Stamm ist in Schleswig-Holstein? Dann gilt das nicht für dich, hier findest du alle Infos: Juleica Erneuerung


Stämme in Hamburg können erhalten ihre Juleicas über den Bezirk erhalten. Das Verfahren ist einfacher als über den Landesverband, da der Antrag nur vom Geschäftsführer des Bezirks und der Familienbehörde in Hamburg genehmigt werden muss. In der Regel geht die Juleica 1-2 Werktage nach Antragsstellung in den Druck.

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titleJuleica-Antrag

Träger für eine Juleica über den Bezirk ist "Bund der Pfadfinder*innen (BdP) Bezirk Hamburg"

Für Juleica-Anträge, welche über den Bezirk gehen, gelten die Landesregelungen von Hamburg.

Der Stammesname steht ggf. bei der Vorschau falsch auf der Juleica - das ist kein Problem und wird beim Genehmigen korrigiert.

FAQs

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titleWelche Voraussetzungen gibt es für die Ausstellung einer Juleica über den Bezirk?
  •  Dein Stamm muss in Hamburg sein.
  •  Du musst mindestens 15 Jahre alt sein.
  •  Du musst eine Juleica-Ausbildung gemacht haben, z.B. Kurs für Gruppenleitung (KfG), Meutenführung (KfM), Ranger*Rover (KfRR) oder Grundkurs
  •  Du musst einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht haben (z.B. den der AHP) und hast den Nachweis dafür.

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titleWelche Vergünstigungen gibt es in Hamburg mit Juleica?
Jugendleiterinnen und Jugendleiter können unter Vorlage ihrer Jugendleiterin- bzw. Jugendleiter-Card gebührenfrei Medien und Geräte des Landesinstituts für
  • Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
und Medien der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen entleihen sowie kostenfrei Materialien der Landeszentrale für politische Bildung erhalten.