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Um den Anspruch der einzelnen Familien zu prüfen, findet eine individuelle Einkommensprüfung statt. Dazu dient das von der Hamburger Behörde stammende Formular zur Prüfung der Zuschussberechtigung. Dieses wird von der antragsstellenden Person ausgefüllt, bei Bedarf unterstützen die Stämme bzw. der Bezirk. Alle Angaben müssen von den Erziehungsberechtigten mit Belegen nachgewiesen werden. Diese dürfen lediglich eingesehneingesehen, aber nicht archiviert werden (Datenschutz). An den Bezirk geht nur das Berechnungsformular mit Unterschrift und Stempel des Stammes. Die Einkommensgrenzen sowie der Eltern- bzw. Eigenbeitrag für Anspruchsberechtigte werden jährlich im Merkblatt für Ferienfreizeiten der Stadt Hamburg veröffentlicht.

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