Dein Stamm ist in Schleswig-Holstein? Dann gilt das nicht für dich, hier findest du alle Infos: Juleica Erneuerung
Stämme in Hamburg können erhalten ihre Juleicas über den Bezirk erhalten. Das Verfahren ist einfacher als über den Landesverband, da der Antrag nur vom Geschäftsführer des Bezirks und der Familienbehörde in Hamburg genehmigt werden muss. In der Regel geht die Juleica 1-2 Werktage nach Antragsstellung in den Druck.
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Träger für eine Juleica über den Bezirk ist "Bund der Pfadfinder*innen (BdP) Bezirk Hamburg"  
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Für Juleica-Anträge, welche über den Bezirk gehen, gelten die Landesregelungen von Hamburg.
Der Stammesname steht ggf. bei der Vorschau falsch auf der Juleica - das ist kein Problem und wird beim Genehmigen korrigiert.
FAQs
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| title | Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausstellung einer Juleica über den Bezirk? |
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- Dein Stamm muss in Hamburg sein.
- Du musst mindestens 15 Jahre alt sein.
- Du musst eine Juleica-Ausbildung gemacht haben, z.B. Kurs für Gruppenleitung (KfG), Meutenführung (KfM), Ranger*Rover (KfRR) oder Grundkurs
- Du musst einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht haben (z.B. den der AHP) und hast den Nachweis dafür.
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| title | Können auch 15-jährige Sippenleitungen eine Juleica beantragen? |
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Ja, grundsätzlich ist das möglich, das normale internetbasierte Antragsverfahren kann aber nicht genutzt werden. Schreib bitte eine Mail an bezirk.hamburg@bdp-sh-hh.de |
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| title | Welche Vergünstigungen gibt es in Hamburg mit Juleica? |
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