Um eine Juleica zu erhalten, muss eine Reihe an Fähigkeiten erlernt werden. Dazu bieten wir unsere Ausbildungskurse auf Landesebene an und von Zeit zu Zeit auch den geforderten Erste-Hilfe Kurs. Was passiert jedoch, wenn die Juleica nach 3 Jahren abgelaufen ist? Erneuern natürlich! Aber das geht nicht einfach so! Um den Standard unserer Jugendarbeit hoch zu halten, müssen sich die Jugendgruppenleitungen entsprechend fortgebildet haben. Diese Fortbildungen sind zu dokumentieren.

Diese Vorgabe kann unter anderem in den "Empfehlungen zu den Juleica Richtlinien" vom Landesjugendring Schleswig-Holstein nachgelesen werden.

https://ljrsh.de/assets/Uploads/Empfehlungen-zu-den-Juleica-Richtlinien-2015-Stand-9-15.pdf

Wir möchten uns als Landesverband gerne an diesen Empfehlungen orientieren und für die Erneuerung der Juleica von euch die entsprechenden Nachweise einfordern. Der Nachweis ist eine Bringschuld von eurer Seite. Das bedeutet: Ihr müsst uns zeigen können, dass ihr diese Fortbildungen tatsächlich absolviert habt.

Voraussetzungen zur Erneuerung der Juleica

  • An den Empfehlungen zu den Juleica Richtlinien vom LJR SH orientiert
  • Innerhalb von 3 Jahren müssen 8 Stunden (10 Einheiten à 45 min) absolviert werden
  • Für Erneuerung ist Nachweis dieser Einheiten erforderlich

Was gilt als Fortbildung?

  • Erneuter Erste-Hilfe Kurs (9 Einheiten, ist aber nicht allein ausreichend und muss ergänzt werden, da sonst eine Einheit fehlt)
  • BdP Workshops, Seminare und Teestuben zu Themen aus den LJR Empfehlungen
  • Externe Fortbildungen zu Themen aus den LJR Empfehlungen (zB vom LJR, KJR, AHP, etc.)

Was zählt nicht?

  • Selber Teamen / Workshops geben zählt nicht. Es ist keine Fortbildung, wenn man sein vorhandenen Wissen an Andere vermittelt.

Zu beachten

  • Bei mehrmaliger Erneuerung ist es wünschenswert, dass mit den besuchten Fortbildungen neue Themenfelder abgedeckt werden. Es ist aber keine Voraussetzung.
  • Auf unseren eigenen Veranstaltungen führen wir seit der Landesversammlung 2023 Teilnehmendenlisten. In diesen können wir eure Teilnahme nachgucken, wenn ihr die Veranstaltung angebt in eurem Erneuerungsantrag.
    • Für den Nachweis gegenüber dem öffentlichen Träger stellen wir bei Eingang des Antrags im Onlineportal die nötigen Bescheinigungen aus und hängen diese an den Antrag an.
    • Ihr müsst die Konkreten Veranstaltungen nennen können, weil wir uns sonst durch unzählige Listen wälzen müssen.
  • Für externe Fortbildungen benötigen wir einen Nachweis mit spezifischen Angaben (Name, Veranstaltung, Länge der Veranstaltung (Stunden), Thema, Veranstalter mit Unterschrift)
    • Wenn solche Nachweise vom Veranstalter nicht ausgegeben werden, können wir einen Vordruck zur Verfügung stellen. Dieser kann dann vom Veranstalter ausgefüllt werden.

Sonderfälle

  • Was ist mit wie Fortbildungen in der Uni/Schule, die eh zur Ausbildung und Studium dazu gehören? In diesen Fällen möchten wir bitten, das als Einzelfall zu besprechen.
  • Bei längerer Unterbrechung nach Ablauf der gültigen Juleica wird den Trägern empfohlen, sich je nach Dauer der Unterbrechung weitere Fortbildungseinheiten nachweisen zu lassen. Eine Möglichkeit besteht z.B. darin, sich pro unterbrochenem Jahr 3-4 zusätzliche Schulungseinheiten Nachweisen zu lassen; dies entspricht anteilig den 10 Schulungseinheiten, die nach 3 Jahren bei einer Neubeantragung der Juleica nachzuweisen sind. Dieser Empfehltung möchten wir gerne nachkommen. Sprecht uns in diesem Fall gerne an, damit wir eine individuell passende Regelung finden.

Wir sind gerne zu Gesprächen mit euch bereit, um eine passende Lösung für uns und euch zu finden. Wir können die Nachweispflicht jedoch nicht aussetzen, da wir in diesem Punkt ebenfalls kontrolliert werden.

Euer Vorstand




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