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  • Der Ort muss für alle gut erreichbar sein und die Uhrzeit muss ebenfalls angemessen sein. Ob diese Schreiben per Post oder per E-Mail versendet werden müssen, ist für Stammesversammlungen nicht eindeutig geregelt. Da Landes- und Bundesversammlungen jedoch per Post oder E-Mail geladen werden dürfen, können diese Regelungen mit großer Wahrscheinlichkeit auch für Stämme angewendet werden.
  • Wichtig ist: Ihr müsst alle Stammesmitglieder erreichen -> Da ihr vermutlich nicht von allen die E-Mail-Adresse habt ist Brief empfohlen.

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nameMustereinladung+Tagesordnung.docx
height150
 

Wer muss eingeladen werden:

  • Alle ordentlichen Mitglieder des Stammes

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Wer darf teilnehmen?

  • Die Sitzung ist verbandsöffentlich – d.h. theoretisch jedes BdP Mitglied. Es dürfen aber nur ordentliche Mitglieder Anträge stellen.

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Wer ist Stimmberechtigt:

  • Alle ordentlichen Mitglieder des Stammes – Unabhängig vom Alter!
  • Das bedeutet auch: Fördernde Mitglieder haben KEIN Stimmrecht

Wann ist die Stammesvollversammlung beschlussfähig?

  • Wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigen Stimmberechtigen anwesend sind!

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Was ist, wenn weniger Stimmberechtigte anwesend sind?

  • Dann muss der bisherige Vorstand der örtlichen Gruppe (so nennt man die StaFü in der Satzung) innerhalb eines Monats – frühestens nach einer Woche – mit gleicher Tagesordnung noch einmal einladen. Die Regelung mit den 4 Wochen Vorlaufzeit gilt dann NICHT.
  • Die Folge-Sitzung ist auf jeden Fall beschlussfähig – egal wie viele Stimmberechtigte da sind. Darauf muss in der zweiten Einladung aber gesondert hingewiesen werden!

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  • Vorstand der örtlichen Gruppe wählen („Stammesführung“)
  • Kassenprüfer*innen wählen
  • Delegierte für LV wählen
  • Vorstand entlasten
  • Auflösung des Stammes
  • Beschluss/Änderung von offiziellen Stammesordnungen oder Stammessatzungen
  • Abwahl von Stammesvorständen

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  • Grundsätzlich müssen Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit gefasst werden. Also mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigen Personen muss zustimmen.
  • Eine 2/3 Zustimmung ist notwendig wenn:
    • Satzungen oder Ordnungen beschlossen/geändert werden
    • Der Stamm aufgelöst werden soll
    • Der Vorstand abgewählt werden soll

 

Wie werden Enthaltungen gezählt:

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Anforderungen an den Stammesvorstand („Stammesführung“):

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  • Besteht aus: 1 oder 2 Stammesführer*innen, ein oder mehreren Stellvertreter*innen und einem*r Schatzmeister*in

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  • Mindestens 1 Mitglied muss volljährig sein

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  • Wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt - Abweichungen nicht möglich! Aber die Möglichkeit des vorherigen Rücktritts steht jedem Vorstandsmitglied jederzeit zu.

Wie muss dokumentiert werden:

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  • Möglichst

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  • gut (Lächeln) (Also ganze Namen und so, dass es auch Nichtanwesende verstehen können)

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  • Tipp: Zwei Protokollant*innen wählen, die möglichst nicht der Stammesführung angehören.

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  • Das Protokoll wird dann von den Protokollant*innen und dem neuen Vorstand unterschrieben und im Folgejahr von der Versammlung abgesegnet.

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  • Das Protokoll bitte nach Fertigstellung (per E-Mail) ans Landesbüro (buero@bdp-sh-hh.de) senden.

 

Weiterführende Informationen

Bundessatzung & Bundesordnung sowie Satzung des Landesverbandes