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- Der Ort muss für alle gut erreichbar sein und die Uhrzeit muss ebenfalls angemessen sein. Ob diese Schreiben per Post oder per E-Mail versendet werden müssen, ist für Stammesversammlungen nicht eindeutig geregelt. Da Landes- und Bundesversammlungen jedoch per Post oder E-Mail geladen werden dürfen, können diese Regelungen mit großer Wahrscheinlichkeit auch für Stämme angewendet werden.
- Wichtig ist: Ihr müsst alle Stammesmitglieder erreichen -> Da ihr vermutlich nicht von allen die E-Mail-Adresse habt ist Brief empfohlen.
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- Dann muss der bisherige Vorstand der örtlichen Gruppe (so nennt man die StaFü in der Satzung) innerhalb eines Monats – frühestens nach einer Woche – mit gleicher Tagesordnung noch einmal einladen. Die Regelung mit den 4 Wochen Vorlaufzeit gilt dann NICHT.
- Die Folge-Sitzung ist auf jeden Fall beschlussfähig – egal wie viele Stimmberechtigte da sind. Darauf muss in der zweiten Einladung aber gesondert hingewiesen werden!
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- Vorstand der örtlichen Gruppe wählen („Stammesführung“)
- Kassenprüfer*innen wählen
- Delegierte für LV wählen
- Vorstand entlasten
- Auflösung des Stammes
- Beschluss/Änderung von offiziellen Stammesordnungen oder Stammessatzungen
- Abwahl von Stammesvorständen
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- Grundsätzlich müssen Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit gefasst werden. Also mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigen Personen muss zustimmen.
- Eine 2/3 Zustimmung ist notwendig wenn:
- Satzungen oder Ordnungen beschlossen/geändert werden
- Der Stamm aufgelöst werden soll
- Der Vorstand abgewählt werden soll
Wie werden Enthaltungen gezählt:
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