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  • Der Ort muss für alle gut erreichbar sein und die Uhrzeit muss ebenfalls angemessen sein. Ob diese Schreiben per Post oder per E-Mail versendet werden müssen, ist für Stammesversammlungen nicht eindeutig geregelt. Da Landes- und Bundesversammlungen jedoch per Post oder E-Mail geladen werden dürfen, können diese Regelungen mit großer Wahrscheinlichkeit auch für Stämme angewendet werden.
  • Wichtig ist: Ihr müsst alle Stammesmitglieder erreichen -> Da ihr vermutlich nicht von allen die E-Mail-Adresse habt ist Brief empfohlen.

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  • Dann muss der bisherige Vorstand der örtlichen Gruppe (so nennt man die StaFü in der Satzung) innerhalb eines Monats – frühestens nach einer Woche – mit gleicher Tagesordnung noch einmal einladen. Die Regelung mit den 4 Wochen Vorlaufzeit gilt dann NICHT.
  • Die Folge-Sitzung ist auf jeden Fall beschlussfähig – egal wie viele Stimmberechtigte da sind. Darauf muss in der zweiten Einladung aber gesondert hingewiesen werden!

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  • Vorstand der örtlichen Gruppe wählen („Stammesführung“)
  • Kassenprüfer*innen wählen
  • Delegierte für LV wählen
  • Vorstand entlasten
  • Auflösung des Stammes
  • Beschluss/Änderung von offiziellen Stammesordnungen oder Stammessatzungen
  • Abwahl von Stammesvorständen

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  • Grundsätzlich müssen Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit gefasst werden. Also mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigen Personen muss zustimmen.
  • Eine 2/3 Zustimmung ist notwendig wenn:
    • Satzungen oder Ordnungen beschlossen/geändert werden
    • Der Stamm aufgelöst werden soll
    • Der Vorstand abgewählt werden soll

Wie werden Enthaltungen gezählt:

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