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Diese Vorgabe kann unter anderem in den "Empfehlungen zu den Juleica Richtlinien" vom Landesjugendring Schleswig-Holstein nachgelesen werden.

https://ljrshwww.juleica.de/bundeslaender/assetsschleswig-holstein/Uploads/Empfehlungen-zu-den-Juleica-Richtlinien-2015-Stand-9-15.pdflandesregelung/

Wir möchten uns als Landesverband gerne an diesen Empfehlungen orientieren und für die Erneuerung der Juleica von euch die entsprechenden Nachweise einfordern. Der Nachweis ist eine Bringschuld von eurer Seite. Das bedeutet: Ihr müsst uns zeigen können, dass ihr diese Fortbildungen tatsächlich absolviert habt.

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  • An den Empfehlungen zu den Juleica Richtlinien vom LJR SH orientiert
  • Innerhalb von 3 Jahren müssen 8 Stunden (10 Einheiten à 45 min) absolviert werden
  • Für Erneuerung ist Nachweis dieser Einheiten erforderlich

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  • Erneuter Erste-Hilfe Kurs (9 Einheiten, ist aber nicht allein ausreichend und muss ergänzt werden, da sonst eine Einheit fehlt)
  • BdP Workshops, Seminare und Teestuben zu Themen aus den LJR Empfehlungen
  • Externe Fortbildungen zu Themen aus den LJR Empfehlungen (zB vom LJR, KJR, AHP, etc.)
    → Diese Fortbildungen können auch rein digital absolviert werden, müssen aber in einem Gruppensetting stattfinden und von einer Fachperson angeleitet werden.

Was zählt nicht?

  • Selber Teamen / Workshops geben zählt nicht. Es ist keine Fortbildung, wenn man sein vorhandenen Wissen an Andere vermittelt.

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